Deutsch-türkischer Juristennachwuchs begehrt

Erscheinungsdatum: 09.04.2012

Quelle: Deutsch Türkisches Journal

 
Wirtschaftsjuristen aufgepasst: Internationaler Studiengang in Istanbul

 

International renommierte Anwaltskanzleien entdecken die Türkei als aussichtsreiches Betätigungsfeld. Die Ruhr-Universität Bochum und die „Kültür”-Universität Istanbul reagieren auf deren steigende Nachfrage nach Juristen.

 

Auch im kommenden Jahr wird die Ruhr-Universität Bochum (RUB) einen noch sehr jungen, aber interessanten und perspektivreichen Studiengang vor allem für Jurastudenten mit aktuellem oder anvisiertem Türkeibezug anbieten. Ab sofort können diese sich nämlich für den weiterbildenden Studiengang „Deutsches, türkisches und internationales Wirtschaftsrecht“ bewerben.

 

Studienbeginn dieses erstmals seit 2011/12 wieder angebotenen, von der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und der „Kültür”-Universität Istanbul gemeinsam entwickelten und von der Stiftung Mercator geförderten Masterstudiengangs wird der 26. September 2013 sein.

 

Ziel des Studiengangs sei es, so Professor Dr. Wolfram Cremer, der deutsche Leiter des Studiengangs, in einer Presseerklärung, im Kontext der Integrationsdebatte einen Beitrag zu leisten, um qualifizierten Nachwuchsjuristinnen und –juristen mit türkischen Wurzeln neue berufliche und auch gesellschaftliche Perspektiven zu eröffnen. „Zudem verfolgen wir mit der Zusammenführung von Akademikerinnen und Akademikern aus Deutschland und der Türkei das Ziel der Etablierung eines Absolventen-Netzwerks, das künftig die deutsch-türkischen Beziehungen in Wirtschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft gemeinsam mitgestalten soll.“

 

Ein Studienjahr umfasst 13 Monate, wobei sieben Monate auf den Präsenzunterricht, drei Monate auf das Pflichtpraktikum und weitere drei Monate auf die Abschlussarbeit (Masterarbeit) entfallen.

 

Intensive Betreuung in kleinen Gruppen

Der Studiengang richtet sich an erfolgreiche Absolventen der Erste Juristischen Prüfung bzw. des Ersten Juristischen Staatsexamens oder des Studiums der Rechtswissenschaften an einer türkischen Universität. Es können auch Bewerber zugelassen werden, die einen gleichwertigen Abschluss an einer Universität eines Drittstaates erworben haben. Zudem müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen und türkischen Sprache nachgewiesen werden.

 

Die Lehrveranstaltungen finden an der „Kültür”-Universität in Istanbul statt und werden exklusiv für die Studierenden dieses Masterstudiengangs angeboten. Sie sind sowohl hinsichtlich ihres inhaltlichen Niveaus als auch didaktisch und sprachlich speziell auf diesen Teilnehmerkreis zugeschnitten. Für die Teilnahme an dem Studiengang stellt die Stiftung Mercator in begrenzter Zahl Stipendien zur Verfügung, welche die für den Besuch des Studiengangs erhobenen Gebühren in Höhe von € 5.000,00 pro Teilnehmer und Studienjahr abdecken.

 

Die Veranstaltungen werden von namhaften und profilierten Wissenschaftlern der jeweiligen Fachrichtung durchgeführt. Dabei werden auch wieder elf Professoren von der Ruhr-Universität jeweils für eine Woche in Istanbul unterrichten. Die kleine Gruppengröße von maximal 30 Studierenden bietet breiten Raum für Fragen Einzelner und eröffnet die Möglichkeit, individuell auf die Studierenden einzugehen. Regelmäßige Vorträge ausgewählter Referenten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik runden den Studiengang ab.

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs wird den Absolventen sowohl ein Zeugnis der Ruhr-Universität Bochum als auch eins der „Kültür”-Universität Istanbul verliehen. Die Absolventen haben mittels dieser Qualifikation die Möglichkeit, Kompetenz für ein Fachgebiet zu erwerben, bezüglich dessen hohe Nachfrage nach deutsch-türkischem Nachwuchs seitens international renommierter Rechtsanwaltskanzleien herrscht.

 

Mehr über den Studiengang erfahren Interessierte hier.